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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14. Februar 2026 · Gültig ab: 14. Februar 2026

§ 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

§ 2 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Zahnwerk für Auftraggeber erbringt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Zahnwerk ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die entsprechende Auftragsbestätigung durch Zahnwerk. Die Mindestvoraussetzung für den Vertragsschluss ist das vollendete 18. Lebensjahr des Auftraggebers.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Zahnwerk erbringt spezialisierte Uhrenreparatur- und Servicearbeiten, darunter:

Die konkreten Leistungen und Preise werden im Einzelauftrag schriftlich festgehalten. Zahnwerk behält sich vor, für einzelne spezialisierte Tätigkeiten externe Fachkräfte beizuziehen, ohne dass dadurch eine Änderung des Vertragsverhältnisses entsteht.

§ 4 Auftragsannahme und -abwicklung

Übergabe

Der Auftraggeber übergibt den Artikel persönlich im Atelier oder versendet ihn auf eigenes Risiko an Zahnwerk. Bei Übergabe wird ein Auftragsschein ausgestellt, der den Artikel, den vereinbarten Leistungsumfang und den vorläufigen Preis dokumentiert.

Diagnose und Kostenvoranschlag

Falls bei der Überprüfung festgestellt wird, dass der Leistungsumfang vom Voranschlag abweicht, informiert Zahnwerk den Auftraggeber vor Fortsetzung der Arbeiten. Der Auftraggeber kann den Auftrag in diesem Fall anpassen oder zurückziehen.

Bearbeitungszeit

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind Schätzwerte und keine verbindlichen Termine, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zahnwerk informiert den Auftraggeber über wesentliche Abweichungen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist bei Abholung des fertig bearbeiteten Artikels fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Zahnwerk akzeptiert folgende Zahlungsarten: Barzahlung, Debitkarte (Maestro, Visa Debit), Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie Banküberweisung nach gesonderter Absprache.

Bei Nichtabholung des fertig gestellten Artikels innerhalb von 60 Tagen nach Fertigstellungsmeldung kann Zahnwerk eine Lagergebühr von CHF 5 pro Tag in Rechnung stellen. Nach 180 Tagen ohne Rückmeldung behält sich Zahnwerk weitere Massnahmen vor.

§ 6 Rückgabe und Abholung

Der fertig bearbeitete Artikel wird dem Auftraggeber gegen Vorlage des Auftragsscheins zurückgegeben. Bei Verlust des Scheins ist eine schriftliche Identifikation des Auftraggebers erforderlich.

Auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Risiko des Auftraggebers kann der Artikel auch per Post versendet werden. Zahnwerk übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste während des Transports durch Dritte.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

Gewährleistung

Zahnwerk gewährt auf die erbrachten Reparaturarbeiten eine Gewährleistung von 12 Monaten. Diese bezieht sich ausschliesslich auf die durchgeführten Arbeiten, nicht auf den allgemeinen Zustand der Uhr, vorbestehende Schäden oder normale Abnützung.

Haftungsbeschränkung

Zahnwerk haftet nicht für Schäden, die auf Vorschäden am Artikel, auf Materialfehler des Artikels oder auf unsachgemässe Behandlung durch den Auftraggeber nach Rückgabe zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert beschränkt.

Wertvolle Artikel

Bei Artikeln von besonderem Wert empfiehlt Zahnwerk dem Auftraggeber, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Zahnwerk bewahrt übergebene Artikel mit der gebotenen Sorgfalt auf, kann aber nicht für höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse haften.

§ 8 Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte der Website von Zahnwerk — Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Icons — sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig genutzt werden.

Der Auftraggeber räumt Zahnwerk keine Rechte an seinem Eigentum ein, ausser dem für die Auftragsausführung notwendigen Nutzungsrecht.

§ 9 Auftragsrücktritt

Der Auftraggeber kann vor Beginn der eigentlichen Reparaturarbeiten kostenlos vom Auftrag zurücktreten. Hat Zahnwerk bereits mit der Arbeit begonnen, können für den bis dahin erbrachten Aufwand anteilige Kosten in Rechnung gestellt werden.

Zahnwerk kann einen Auftrag ablehnen oder zurückziehen, wenn technische Unmöglichkeit, fehlende Ersatzteilversorgung oder andere sachliche Gründe vorliegen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber bereits entstandene Diagnosekosten transparent mitgeteilt.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist. Durch die Beauftragung von Zahnwerk erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur dort beschriebenen Datenverarbeitung.

§ 11 Streitbeilegung

Zahnwerk strebt bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Wenden Sie sich dazu bitte an [email protected].

Sollte keine aussergerichtliche Einigung erzielt werden, gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Wil (SG), Schweiz. Zwingendes Konsumentenschutzrecht des Wohnsitzstaats des Auftraggebers bleibt unberührt.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Kontakt für rechtliche Anfragen

E-Mail: [email protected]
Zahnwerk, Obere Bahnhofstrasse 15, 9500 Wil, Schweiz